AGB SULIV GmbH

Die nachfolgenden ‹Allgemeinen Geschäftsbedingungen› (AGB) von SULIV GmbH bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.

1. Anmeldung/Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit dem Zeitpunkt der Überweisung der Kurskosten an SULIV GmbH zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt den Pflichten, welche die AGB statuieren) wirksam.
Die Leistungen von SULIV GmbH ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet und/oder aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von SULIV GmbH schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von SULIV GmbH beginnen ab dem ersten offiziellen Treffpunkt gemäss Kursprogramm.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen ist der/die Teilnehmer/in selber verantwortlich.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Nach der definitiven Anmeldung durch die Gutschrift der Kurskosten
auf dem Konto von SULIV GmbH bis zum angegebenen Zeitpunkt erhalten die
Teilnehmer/innen von SULIV GmbH eine schriftliche Bestätigung.
Die Kurspreise für die Camps können die Kursteilnehmer der Website von SULIV GmbH entnehmen oder werden ihnen direkt im Angebot per Mail schriftlich mitgeteilt. Die Preise für die Camps verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken.
Es sind die im Zeitpunkt der Buchung massgeblichen Preise gültig.

3. Annullationsbedingungen
3.1 Annullation durch Teilnehmer/in

Bei einer Annullation durch den/die Teilnehmer/in 60 Tage vor Beginn des Camps können die Gesamtkosten abzüglich Fr. 150.- Bearbeitungsgebühr von SULIV GmbH zurückbezahlt werden. Bei einer späteren Annullation durch den/die Teilnehmer/in werden die Kurskosten (Abzüglich Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.-–) nur zurückbezahlt, falls eine Ersatzperson gestellt wird oder SULIV GmbH jemand auf der Warteliste hat, der/die als Ersatzperson einspringen kann. Falls keine Ersatzperson gestellt wird oder SULIV GmbH niemanden auf der Warteliste hat, der/die einspringen kann, werden der/die Teilnehmer/in die bereits bezahlten Kosten nicht zurück erstattet.

3.2 Annulierung durch SULIV GmbH
Die Mindestanzahl für einen Kurs beträgt grundsätzlich zehn Personen (Bei reinen Bikecamps fünf Personen). Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, steht es im Ermessen von SULIV GmbH, den Kurs durchzuführen oder ihn abzusagen. Im Fall einer Absage wird den Kursteilnehmern das gesamte einbezahlte Kursgeld zurückerstatet. Allfällige weitere Unkosten, die den Teilnehmern durch die Absage entstehen, werden von SULIV GmbH nicht übernommen.
SULIV GmbH behält sich vor, Camps auch aufgrund von schlechten Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird die SULIV GmbH dem/der Teilnehmer/In die geleisteten Zahlungen für nicht bezogene Leistungen rückerstatten (abzüglich Fr. 150.– Partner-Fairplay-Regel), wobei bereits erbrachte Aufwendungen abgezogen werden.
Allfällige weitere Unkosten, die den Kursteilnehmern durch die Absage entstehen, werden von der SULIV Gmbh nicht übernommen.

3.3 Partner-Fairplay-Regel
Deine Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Deshalb behalten wir uns vor, unsere Camps im Falle von extremen Wetterbedingungen kurzfristig abzusagen. Aus diesem Grund haben wir die Partner-Fairplay-Regel eingeführt. Mit dieser Regel möchten wir einen Teil der finanziellen Auswirkungen von kurzfristigen Absagen aufgrund extremer Wetterbedingungen (Gemäss Warnungen des Bundesamt für Meteorologie), wie etwa heftigem Regen mit dem damit verbundenen Risiko von Erdrutschen, für unsere Partner (Unterkünfte und Gaststätten) abfedern.

Wenn wir aufgrund solcher widriger Wetterbedingungen ein Event kurzfristig absagen müssen, erstatten wir Dir die bereits bezahlten Teilnahmekosten abzüglich einer Gebühr von 150.– CHF zurück. Solltest Du zu einem späteren Zeitpunkt an einer unserer Reisen, wie dem «Triangle of Gravel» oder «SULIV Camp», teilnehmen, werden Dir diese Kosten wieder gutgeschrieben.

4. Programmänderung und Abbrechung der Kurse
SULIV behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungs- beschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor der Buchung zu ändern.
SULIV behält sich vor, den Kurs jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 3 vorstehend.
Bei Programmänderungen vor Kursbeginn werden die Kursteilnehmer sofort über die Änderungen informiert.
Bei Programmänderung oder Abbrechung eines bereits begonnenen Kurses erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Kurspreises. Bei Programmänderungen werden die Teilnehmer so schnell wie möglich über die Änderungen informiert.
SULIV GmbH behält sich auch im Interesse der Kursteilnehmer vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.

5. Vorzeitige Rückreise
Bricht ein Kursteilnehmer den Kurs vorzeitig ab, so werden ihm die nicht bezogenen Leistungen nicht rückvergütet. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kursteilnehmers

6. Versicherungen
Es ist ausdrücklich Sache der Kursteilnehmer/innen, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung weltweit gewährleistet wird. Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Assistance-Versicherung wird daher jedem/r Teilnehmer/in im eigenen Interesse dringend empfohlen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, vor der Durchführung des Kurses ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen. Bitte achten Sie auf Deckung im nahen Ausland.
Die Teilnahme an jedem Kurs erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

7. Haftung
7.1 Genereller Haftungsausschluss für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie Hilfspersonen

SULIV GmbH haftet ausschliesslich für Grobfahrlässigkeit und Verschulden. Die Haftung für leichte sowie mittlere Fahrlässigkeit wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für Hilfspersonen wird keine Haftung übernommen.

7.2. Selbst- und Drittverschulden sowie behördliche Anordnung und Höhere Gewalt
SULIV GmbH haftet gegenüber dem/der Teilnehmer/in insbesondere dann nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin (Selbstverschulden),
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist, (Drittverschulden)
c) auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder auf ein Ereignis, welches SULIV GmbH oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden kann.

7.3 Keine Haftung für andere Leistungsträger, Transportschäden oder Diebstahl
Andere Leistungsträger wie Hotels, Bergbahnen sowie weitere Transportleistungserbringer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und internationaler Abkommen für die Erbringung ihrer Leistung in eigener Verantwortung direkt gegenüber der Kursteilnehmer/innen. Eine Haftung seitens SULIV GmbH ist ausgeschlossen.
SULIV GmbH haftet insbesondere nicht für auf Transporten von Drittunternehmen (Bergbahn, Zug, Bussen usw.) entstandene Schäden an Fahrrädern und anderem persönlichen Material der Kursteilnehmer, ebenso wenig bei Diebstahl des Fahrrads oder des persönlichen Materials.
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, ihr Fahrrad/Bike selbst zu versichern. SULIV GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung und eine Versicherung für ihr Fahrrad.

7.4 Selbstverantwortung der Teilnehmer/-innen
Mountainbiking und Trekking sind immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem/jeder Teilnehmer/in ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der jeweilig landesüblichen Strassenverkehrsordnung vorausgesetzt. Auf allen Biketouren ist das Tragen eines geprüften Bikehelms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bikebekleidung. Im Weiteren haftet SULIV GmbH nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.

8. Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Der/die Teilnehmer/in nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich, die Anbieterin über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren.

9. Bildmaterial
Bildmaterial, das auf Reisen oder an Kursen durch SULIV-Mitarbeiter oder durch Kursteilnehmer entstanden ist und an SULIV GmbH eingesandt wurde, kann in jeder Form und mit jedem Medium veröffentlicht werden. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Die Teilnehmerin erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden.

10. Beanstandungen, Reklamationen
Sollte ein Kursteilnehmer während des Kurses Anlass zu Beanstandungen haben, so hat er diese unverzüglich dem/der Kursleiter/in bzw. der SULIV GmbH bekannt zu geben und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Die SULIV GmbH wird sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens 10 Tage nach der Rückkehr vom Kurs schriftlich an SULIV GmbH zu senden.

11. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen den Teilnehmern und SULIV GmbH findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zürich